Wittenberg Anhalt-Bitterfeld Gräfenhainichen Dessau-Rosslau Noten für Pflegeheime können irreführend sein - Noten, Pflegeheime, Pflegeservice, Pflegedienst

Noten für Pflegeheime können irreführend sein

Erste Qualitätsberichte über Pflegeheime sind seit einigen Monaten für jedermann beispielsweise im Internet einsehbar. Allerdings bemängeln Verbraucherschützer, dass die Noten für Verwirrung sorgen können, anstatt wie ursprünglich beabsichtigt die Transparenz in der Pflege zu verbessern.

Die Bewertungen seien irreführend, wenn Einrichtungen mit einer guten Versorgung der Bewohner beispielsweise wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhielten, kritisiert Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Neuen Verbraucherzentrale. “Umgekehrt können Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Versorgung der Bewohner trotzdem gute Noten erhalten, wenn sie formale Kriterien wie beispielsweise das Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zu Erster Hilfe und Verhalten in Notfällen erfüllen und damit die schlechte Versorgung ausgleichen können.” Verbraucher können sich demnach nicht darauf verlassen, dass gute Bewertungen automatisch für eine optimale Betreuung der Bewohner der Pflegeheime stehen.

Betroffene und Angehörige sollten sich daher auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen. Wichtig sind insbesondere die Noten, die für einzelne Kriterien vergeben werden, darunter beispielsweise Dekubitus-Prophylaxe aus dem Bereich “Pflege und medizinische Versorgung” oder Einbeziehung der Angehörigen in die Pflegeplanung aus der Sparte “Umgang mit demenzkranken Bewohnern”. Diese Informationen lassen sich jedoch nur dann in Erfahrung bringen, wenn auf insgesamt acht Seiten der Berichte gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschaut werden.

Damit Betroffene die Qualitätsberichte verstehen und richtig bewerten können, stellen die Verbraucherschützer eine “Gebrauchsanleitung” mit Checkliste zur Verfügung. Sie kann entweder in allen örtlichen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale abgeholt oder per Internet unter www.nvzmv.de heruntergeladen werden. Der Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V., Strandstraße 98, 18055 Rostock.

Hier finden Sie Pflegeheime in Ihrer Nähe.



Vorgestellt:
Siebenhausener Lackier GmbH
Bitterfeld-Wolfen

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