Ich möchte mein Medikament haben!
Sicher ist Ihnen dies auch schon passiert:
auf Ihrem Rezept steht die Firma A und Sie bekommen das
Medikament von der Firma B.
Ihr netter und freundlicher Apotheker versichert Ihnen, dass in der Packung der Firma B genau derselbe Wirkstoff ist wie in der Packung der Firma A. Sie stellen aber fest, dass die Pille anders aussieht, dass sie anders schmeckt und dass auch Verpackung und Beipackzettel anders sind. Sie sind misstrauisch, Sie trauen der ganzen Sache nicht.
In den vergangenen Jahren hatten Sie kaum eine andere Wahl. Entweder Sie nahmen das, was Ihre Kasse bezahlt, oder Sie durften das Medikament selbst bezahlen. Ihr Rezept wurde dann als Privatrezept abgerechnet.
Jetzt gibt es etwas Neues.
Sie können die Kostenerstattung wählen. Was bedeutet dies? Sie zahlen, wenn Sie auf "Ihr" Medikament bestehen, alles selbst, können dann aber mit dem quittierten Rezept zu Ihrer Krankenkasse gehen und nach Erstattung fragen.
Hört sich gut an und den kleinen Zwischenschritt machen Sie gern, denn Sie haben ja "Ihr" Medikament. Ganz so einfach ist es aber nicht. Sehr häufig hat Ihre Krankenkasse vergessen zu erwähnen, dass Sie nur einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen nämlich nur den Teil der Kosten, die die Kasse für "Ihr" Medikament aufwendet. Und das ist nicht der volle Preis, der auf dem Rezept steht und den Sie in der Apotheke bezahlt haben.
Wie verrechnet die Kasse?
Zuerst zieht die Kasse die Zuzahlung ab. Das ist akzeptiert, denn die müsste man ja auch bei dem anderen Medikament leisten. Dann zieht sie den Rabatt ab, den die Apotheke der Krankenkasse per Gesetz gewähren muss. Jetzt wird es schon undurchsichtiger, aber gesetzlich prüfbar. Dann zieht die Krankenkasse noch den Betrag ab, den der Hersteller "Ihres" Medikamentes der Krankenkasse gemäß Rabattvertrag normalerweise als Rabatt nachträglich erstattet. Das kann viel sein, manchmal sehr viel. Denn die Kasse zahlt am Ende oft nur einen Bruchteil dessen, was das Medikament offiziell kostet. So kann es passieren, dass Sie bei einem Preis von 100,00 €, den Sie bar in der Apotheke bezahlt haben, von Ihrer Krankenkasse nur 20 oder 30 Euro erstattet bekommen.
Sie bekommen also Ihr Wunsch-Medikament, aber zu einem verdammt hohen Preis. Das sollten Sie wissen, bevor Sie die "neue" Kostenerstattung wählen.


