Schäden durch Herbststürme - welcher Versicherungsschutz?
In der Herbst- und Winterzeit gibt es hierzulande oftmals heftige Stürme. Sie decken Dächer ab und beschädigen Fassaden, reißen Äste von den Bäumen oder entwurzeln sie sogar. Hauseigentümern und Mietern stellt sich da die Frage, wie sie ihre Häuser, Wohnungen und den eigenen Hausrat wirksam schützen können. Mit dem Abschluss einer kombinierten Wohngebäude- und einer Hausratversicherung ergibt sich für Eigenheim oder Wohnung ein sinnvoller Schutz für innen und außen.
Die Wohngebäudeversicherung sichert äußere Schäden durch Sturm am Haus ab. Dazu gehören unter anderem Fassaden, Fenster, Türen und das Dach. Versichert sind zudem alle Anbauten und Installationen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Außenjalousien. Im Falle eines Schadens empfiehlt es sich, alles zu sammeln, was den Sturm nachweisen kann. So kann es hilfreich sein, Artikel der lokalen Zeitungen über das Sturmereignis aufzubewahren, um zu dokumentieren, dass das Unwetter an anderen Gebäuden ebenfalls Schäden angerichtet hat.
Auch die Hausratversicherung kann bei Sturmschäden möglicherweise zur Schadensregulierung herangezogen werden, wenn innerhalb des geschlossenen Gebäudes Hausrat beschädigt wurde. Das kann der Fall sein, wenn der Sturm ein Loch ins Dach gerissen hat und Möbel sowie Einrichtungsgegenstände durch eindringendes Regenwasser in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Vom Mieter außen angebrachte Markisen und Satellitenschüsseln sind ebenso mitversichert.
Im Schadensfall muss die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden, denn Reparaturen können erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Wichtig ist zudem, den Schaden beispielsweise mit Fotos und Beweisstücken zu dokumentieren. Wenn höhere Folgeschäden drohen, müssen unverzüglich Schadensabwehrmaßnahmen eingeleitet werden.
Vor dem Abschluss der Versicherungen sollten die Angebote verschiedener Gesellschaften kritisch verglichen werden. Das betrifft nicht nur die Beiträge, sondern auch das Kleingedruckte bei den Versicherungsbedingungen.
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